Mitteilungen

Die Klausuren TET I und TET II finden statt am 26.03.2024.

TET I: 15:45 Uhr bis 17:15 Uhr, Mensa 1 - 4

TET II: 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr, Mensa 1-4

Ablauf der Klausureinsicht TET I, TET II und TET III

Für die Einsichtnahme bieten wir zwei Termine an:

Dienstag, 07. November 2023 ab 10:00 Uhr

Dienstag, 14. November 2023 ab 13:00 Uhr

Die Klausureinsicht findet in GB 11, Raum 430 statt.

Wir bieten jedem Studierenden jeweils ein 10-minütiges Zeitfenster für die Vor-Ort-Einsichtnahme der Klausuren „Theoretische Elektrotechnik I, II und III“,  des Sommersemesters 2023 an. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung zur Terminvergabe erforderlich, die bitte an Frau Nicole Vorberg per E-Mail bis spätestens einen Tag vor der Einsichtnahme, 10:00 Uhr, zu richten ist.

Die Studierenden haben in der Zeit der Vor-Ort-Einsichtnahme die Möglichkeit, sich auftretende Fragen und Einwände zur Bewertung der Klausur zu notieren. Während der Vor-Ort-Einsichtnahme sind keine Diskussionen mit den Aufsichtspersonen der Einsichtnahme erlaubt. Diese Regelung ist von jedem Studierenden strikt zu befolgen. Sollte ein Studierender einzelne Bewertungen beanstanden, muss er seine Beanstandungen nach der Vor-Ort-Einsichtnahme auf Basis seiner angefertigten Notizen schriftlich ausformulieren und die Monierung der einzelnen Bewertungen stichhaltig begründen. Die schriftliche Beanstandung inklusive Begründung ist beim Lehrstuhl per Email an  Frau Vorberg einzureichen. Basierend auf Ihrer Einwände wird die Klausurbewertung noch einmal überprüft und bei berechtigtem Grund korrigiert.

Die Noten für die Klausuren „Theoretische Elektrotechnik I, II und III“ des Sommersemester 2023 sind ab sofort im QIS einsehbar.

Der Termin für die Klausureinsicht erfolgt in Kürze.

 

Die Noten für die Klausuren „Theoretische Elektrotechnik I, II und III“ des Wintersemester 2022/23 sind ab sofort im QIS einsehbar.

Die Klausureinsicht für die Prüfungen TET I, TET II und TET III findet statt am

Dienstag, 16.05.2023 in GB 11, Raum 430.

Ablauf der Klausureinsicht am 16.05.2023 ab 09:30 Uhr.

Wir bieten jedem Studierenden jeweils ein 10-minütiges Zeitfenster für die Vor-Ort-Einsichtnahme der Klausuren „Theoretische Elektrotechnik I, II und III“, des Wintersemesters 2022/23 an. Die Einsichtnahme findet in Raum 11-430 ab 09:30 Uhr statt. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung zur Terminvergabe erforderlich, die bitte an Frau Nicole Vorberg per E-Mail bis spätestens Freitag, 12.05.2023, 10:00 Uhr, zu richten ist.

Die Studierenden haben in der Zeit der Vor-Ort-Einsichtnahme die Möglichkeit, sich auftretende Fragen und Einwände zur Bewertung der Klausur zu notieren. Während der Vor-Ort-Einsichtnahme sind keine Diskussionen mit den Aufsichtspersonen der Einsichtnahme erlaubt. Diese Regelung ist von jedem Studierenden strikt zu befolgen. Sollte ein Studierender einzelne Bewertungen beanstanden, muss er seine Beanstandungen nach der Vor-Ort-Einsichtnahme auf Basis seiner angefertigten Notizen schriftlich ausformulieren und die Monierung der einzelnen Bewertungen stichhaltig begründen. Die schriftliche Beanstandung inklusive Begründung ist beim Lehrstuhl per Email an  Frau Vorberg einzureichen. Basierend auf Ihrer Einwände wird die Klausurbewertung noch einmal überprüft und bei berechtigtem Grund korrigiert.

Die Klausur TET3 findet statt am 16. März 2023, von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr in Raum 46/210.

Die Noten der Prüfung TET III vom 20. Oktober 2022 sind nun einsehbar.

Ablauf der Klausureinsicht TET I und TET II am 25. Oktober 2022 ab 12:00 Uhr

Wir bieten jedem Studierenden jeweils ein 10-minütiges Zeitfenster für die Vor-Ort-Einsichtnahme der Klausuren „Theoretische Elektrotechnik I und II“,  des Sommersemesters 2022 an. Die Einsichtnahme findet in Raum 11-260 ab 12:00 Uhr statt. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung zur Terminvergabe erforderlich, die bitte an Frau Nicole Vorberg per E-Mail bis spätestens Montag, 24.10.2022, 10:00 Uhr, zu richten ist.

Die Studierenden haben in der Zeit der Vor-Ort-Einsichtnahme die Möglichkeit, sich auftretende Fragen und Einwände zur Bewertung der Klausur zu notieren. Während der Vor-Ort-Einsichtnahme sind keine Diskussionen mit den Aufsichtspersonen der Einsichtnahme erlaubt. Diese Regelung ist von jedem Studierenden strikt zu befolgen. Sollte ein Studierender einzelne Bewertungen beanstanden, muss er seine Beanstandungen nach der Vor-Ort-Einsichtnahme auf Basis seiner angefertigten Notizen schriftlich ausformulieren und die Monierung der einzelnen Bewertungen stichhaltig begründen. Die schriftliche Beanstandung inklusive Begründung ist beim Lehrstuhl per Email an  Frau Vorberg einzureichen. Basierend auf Ihrer Einwände wird die Klausurbewertung noch einmal überprüft und bei berechtigtem Grund korrigiert.