Praktikantenamt
Für die Betreuung und Überwachung einer fachgerechten Praktikantentätigkeit ist im Fachbereich das Praktikantenamt eingerichtet. Die Mitarbeiter des Praktikantenamts entscheiden über die Anerkennung von Praktikumsnachweisen und erstellen nach Abschluss des Praktikums nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen einen Schein zur Vorlage beim Prüfungsamt.
Praktikumsrichtlinien
Hier können Sie die für Ihren Studiengang gültigen Praktikumsrichtlinien herunterladen.
Hinweis: In den Bachelorstudiengängen sind die Praktikumsrichtlinien Bestandteil der Fachprüfungsordnung und dort im jeweiligen Anhang zu finden.
- Praktikumsrichtlinien Diplom ET (PDF)
- Prüfungsordnung Bachelor EIT (offizielle Downloadseite der TU)
- Prüfungsordnung Bachelor MKT (offizielle Downloadseite der TU)
Nachweis und Anerkennung
Zur Anerkennung des Praktikums sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Praktikantenzeugnis, welches eine Beurteilung sowie die Dauer des Praktikantenverhältnisses inklusive Fehltage (Urlaub, Krankheit) beinhaltet
- Praktikumsbericht mit einem Umfang von 1-2 DIN A4-Seiten je Woche
Bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen, da ansonsten eine Bearbeitung nicht möglich ist. Sollten Sie Ihr Praktikum in mehreren Abschnitten und bei verschiedenen Betrieben ableisten, sind die Unterlagen erst einzureichen, wenn die erforderliche Praktikumsdauer von mindestens 13 Wochen erreicht ist.
Abgabe der Unterlagen:
- per E-Mail an eit-praktikantenamt(at)rptu.de
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung und Anerkennung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. In der Regel dauert die Bearbeitung durch das Praktikantenamt ca. zwei Wochen.
Kontakt
Telefon: 0631 205-2702
E-Mail: eit-praktikantenamt(at)rptu.de
Dr.-Ing. Michael Karrenbauer
Raum 11-520
Persönliche Beratung nach Voranmeldung!